Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1.
    Sämtliche Aufträge unterliegen den allgemeinen Verkaufs- und
    Lieferbedingungen. Frühere oder gewohnheitsmäßige Vereinbarungen
    haben keine Gültigkeit. Die von uns genannten Preise verstehen sich
    exklusive Mehrwertsteuer und sind, so wie die Lieferfristen, unverbindlich.
    Richtigstellungen infolge Irrtums und Preisänderungen behalten wir uns vor.
2.
    Von diesen Bedingungen abweichende Nebenvereinbarungen mit unseren
    Verkaufsberatern und sonstigen Mitarbeitern sind nur dann verbindlich,
    wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Unterfertigung eines
    Auftragsschreibens akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen.
3.
    Erfüllungsort für beide Seiten ist Leibnitz. Die Ware wird in unserem
    Standort Lebring ordnungsgemäß verpackt und für den Versand
    bereitgestellt. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Für
    Transportschäden wird keine Haftung übernommen.
4.
    Inlandslieferung: Durch eigene LKW bzw. Spedition – frei Haus.
    Versendungen mittels Paketdienst oder durch die Post gehen zu Lasten des
    Empfängers wobei die ARA-Gebühr inkludiert ist. Auslandslieferung:
    Aufschlag von Frachtkosten und Roadpricing-Gebühren bei einem Warenwert
    unter € 2.000,-. Beläuft sich der Warenwert darüber hinaus – frei Haus.
5.
    Wir behalten uns das Recht vor, die Belieferung nur gegen Vorauszahlung
    mittels Scheck, Kassazahlung bzw. per Nachnahme vorzunehmen. Die
    damit verbundenen Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
    Ein Skonto wird nicht gewährt.
6.
    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Warenlieferungen nur mehr
    gegen Voraus- oder Barzahlung bzw. per Nachnahme durchzuführen und
    Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. zu verrechnen.
7.
    Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten gerichtlicher Geltendmachung offener
    Ansprüche gehen zu Lasten des Käufers.
8.
    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
    Eigentum. Dies gilt auch für solche Waren, die zur Weiterveräußerung an
    Dritte bestimmt sind. Durch Schecks bezahlte oder durch Wechsel
    besicherte Forderungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift als getilgt.
    Wechselzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
9.
    Die gelieferte Ware sowie Lieferscheine und Rechnungen sind sofort auf
    Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu
    reklamieren. Wird dies unterlassen, gilt die Ware als genehmigt. Bei
    Transportschäden muss bei sofortigem Anspruchsverlust mit Zustellung der
    Ware beim jeweiligen Frachtführer reklamiert werden.
10.
    Retoursendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Absenders und
    haben Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer zu enthalten. Wir behalten uns
    bei Warenretouren die Berechnung eines Bearbeitungspauschales in Höhe
    von 20% vom Fakturenwert der retournierten Ware vor.
11.
    Bei Warenreklamation muss bis zur Befundung auf Ersatz gewartet
    werden. Durch Reklamationen wird die Fälligkeit der Fakturen nicht
    beeinflusst.
12.
    Gerichtsstand ist Leibnitz.