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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen |
1.
Lieferbedingungen. Frühere oder gewohnheitsmäßige Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Die von uns genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sind, so wie die Lieferfristen, unverbindlich. Richtigstellungen infolge Irrtums und Preisänderungen behalten wir uns vor.
Verkaufsberatern und sonstigen Mitarbeitern sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Unterfertigung eines Auftragsschreibens akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen.
Standort Lebring ordnungsgemäß verpackt und für den Versand bereitgestellt. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Für Transportschäden wird keine Haftung übernommen.
Versendungen mittels Paketdienst oder durch die Post gehen zu Lasten des Empfängers wobei die ARA-Gebühr inkludiert ist. Auslandslieferung: Aufschlag von Frachtkosten und Roadpricing-Gebühren bei einem Warenwert unter € 2.000,-. Beläuft sich der Warenwert darüber hinaus – frei Haus.
mittels Scheck, Kassazahlung bzw. per Nachnahme vorzunehmen. Die damit verbundenen Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein Skonto wird nicht gewährt.
gegen Voraus- oder Barzahlung bzw. per Nachnahme durchzuführen und Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. zu verrechnen.
Ansprüche gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentum. Dies gilt auch für solche Waren, die zur Weiterveräußerung an Dritte bestimmt sind. Durch Schecks bezahlte oder durch Wechsel besicherte Forderungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift als getilgt. Wechselzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren. Wird dies unterlassen, gilt die Ware als genehmigt. Bei Transportschäden muss bei sofortigem Anspruchsverlust mit Zustellung der Ware beim jeweiligen Frachtführer reklamiert werden.
haben Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer zu enthalten. Wir behalten uns bei Warenretouren die Berechnung eines Bearbeitungspauschales in Höhe von 20% vom Fakturenwert der retournierten Ware vor.
werden. Durch Reklamationen wird die Fälligkeit der Fakturen nicht beeinflusst.
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